Park - und Parkplatzordnung
§ 1 Parken
1.1 Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen und während des Besuchs des Kurpfalz-Parks gestattet. Auf dem Parkplatz darf nur in Schritttempo gefahren werden. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Kurpfalz-Parks ist Folge zu leisten.
1.2 Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
1.3 Achten Sie darauf, Ihr Fahrzeug sicher zu verschließen und keine Wertsachen sichtbar zurückzulassen. Wir übernehmen keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigungen.
1.4 Es dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.
1.5. Die Benutzung unserer Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr des Parkers. Der Kurpfalz-Park haftet nur für Schäden, soweit sie nachweislich von ihm oder seinem Personal verschuldet wurden und außerdem vor Verlassen des Parkplatzes an der Kasse bei einem Mitarbeiter des Kurpfalz-Parks gemeldet wurden.
§ 2 Eintritt
2.1 Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen und während des Besuchs des Kurpfalz-Parks gestattet. Auf dem Parkplatz darf nur in Schritttempo gefahren werden. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Kurpfalz-Parks ist Folge zu leisten.
2.2 Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
2.3 Achten Sie darauf, Ihr Fahrzeug sicher zu verschließen und keine Wertsachen sichtbar zurückzulassen. Wir übernehmen keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigungen.
2.4 Es dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.
2.5 Die Benutzung unserer Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr des Parkers. Der Kurpfalz-Park haftet nur für Schäden, soweit sie nachweislich von ihm oder seinem Personal verschuldet wurden und außerdem vor Verlassen des Parkplatzes an der Kasse bei einem Mitarbeiter des Kurpfalz-Parks gemeldet wurden.
§ 3 Sicherheitsbestimmungen
3.1 Hunde: Hunde sind im Park willkommen, sie müssen auf dem Gelände des Kurpfalz-Parks und dem Parkplatz an der Leine geführt werden. Hunde haben keinen Zutritt zu Fahrgeschäften, Shows und gekennzeichneten Bereichen. Andere Haustiere sind nicht erlaubt.
3.2 Feuer: Das Entfachen von Feuer ist nur den Mitarbeitern des Kurpfalz-Parks und nur an den ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Grillvorhaben müssen vor dem Besuch über die Website angemeldet werden. Die Reservierungsbestätigung ist am Besuchstag an der Kasse vorzuzeigen. Das Rauchen einer Shisha ist im gesamten Park verboten.
3.3 Rauschmittel: Der Konsum von Cannabis oder anderen Betäubungs- und Rauschmitteln ist auf dem gesamten Parkgelände verboten. Personen, die unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss von Rauschmitteln stehen, können nach Ermessen des Betreibers vom Parkgelände verwiesen werden.
3.4 Wildgehege: Halten Sie Abstand zu den Tieren und beachten Sie Fütterungsverbote. Mit Ausnahme der Tiere im Streichelzoo handelt es sich um Wildtiere. Sowohl das Füttern als auch das Streicheln der Tiere ist verboten.
3.5 Wege: Verlassen Sie nicht die gekennzeichneten Wege und Plätze.
3.6 Gefährliche Gegenstände: Das Mitführen von Waffen, Scheinwaffen, Feuerwerkskörpern oder sonstigen gefährlichen Werkzeugen ist verboten.
3.7 Anweisungen: Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
3.8 Lärm: Mutwilliger Lärm und lauter Betrieb von Musikgeräten sind untersagt.
3.9 Drohnen: Das Mitbringen und die Inbetriebnahme von Drohnen oder sonstigen Flugobjekten ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Parkbetreibers gestattet.
§ 4 Nutzung der Attraktionen
4.1 Halten Sie sich an die Benutzungsregeln und die Anweisungen der Mitarbeiter des Kurpfalz-Parks.
4.2 Bei Ausfällen von Attraktionen oder Shows ist eine (auch teilweise) Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.
4.3 Bei Missachtung der Anweisungen des Personals oder mutwilligen Beschädigungen behalten wir uns vor, Sie von der Nutzung auszuschließen und/oder Sie des Parks zu verweisen. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist ausgeschlossen.
4.4 Schäden durch unsachgemäße Nutzung gehen zu Ihren Lasten.
§ 5 Spielplätze
Die Nutzung von Spielgeräten und Spielbereichen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung des Spielplatzes ist für Kinder bis 16 Jahre vorgesehen.
§ 6 Aufsichtspflicht
Eltern und Begleitpersonen tragen die Aufsichtspflicht für Kinder und haften für Schäden, die durch mangelnde Beaufsichtigung entstehen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
7.1 Der Kurpfalz-Park haftet lediglich für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht wurden oder die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
7.2. Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3. Die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei arglistig verschwiegenen Fehlern sowie die Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache bleibt unberührt.
7.4. Der Kurpfalz-Park haftet nicht für Gegenstände, die Besucher den Kurpfalz-Park-Mitarbeitern im Park übergeben oder die auf sonstige Weise auf dem Parkgelände abgelegt oder deponiert werden. Für Gegenstände wie Mobiltelefone, Schmuck, Fotoapparate, Kleidungsstücke etc., die während der Benutzung von Fahrgeschäften, Attraktionen, Shows oder Einrichtungen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, übernimmt der Kurpfalz-Park keine Haftung.
7.5. Schäden müssen vor Verlassen des Parks bei einem Mitarbeiter des Kurpfalz-Parks an der Kasse gemeldet werden.
§ 8 Werbung und Verkauf
Werbung, Verkaufsaktivitäten sowie Meinungsumfragen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Kurpfalz-Parks erlaubt.
§ 9 Fotografieren und Filmen
Mit dem Betreten des Geländes des Kurpfalz-Parks erklären Sie sich einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während Ihres Besuchs von Ihnen und/oder den minderjährigen Kindern, die Sie begleiten, gemacht werden, für Werbezwecke verwendet werden können.
§ 10 Hausrecht
Personen, die gegen die Park- und Parkplatzordnung verstoßen oder ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, können ohne Entschädigung nach eigenem Ermessen des Betreibers des Kurpfalz-Parks vom Gelände verwiesen werden.